Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Dienstleistung "Direktverrechung"
Guthaben aus der Heizkostenabrechnung werden in der Regel zur Abdeckung der folgenden Vorschreibungen verwendet. Sollten Sie eine Rücküberweisung des Guthabens wünschen, ersuchen wir Sie, uns schriftlich Ihre Bankverbindung mitzuteilen. Ihr Guthaben wird Ihnen dann innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehenen Frist von 2 Monaten nach Rechnungslegung per Überweisung retourniert
Laut § 17 Heiz-KG / BGBl. 101 / 2021 ist der Wärmeabgeber verpflichtet, spätestens 6 Monate nach Ablauf einer Abrechnungsperiode eine schriftliche Abrechnung der Heizkosten zu erstellen. So steht uns beispielsweise bei einem Periodenende mit 30. Juni eine Frist bis spätestens 31. Dezember des selben Jahres zu. Wir können Ihnen jedoch zusichern, dass wir nach Maßgabe unserer Abrechnungskapazitäten den jeweiligen Termin unterschreiten werden.
Im Fall eines Nutzerwechsels erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung für diesen jedenfalls erst nach Periodenende erstellt werden kann, da für die Fertigstellung einer Abrechnung die Gesamtkosten einer vollen Abrechnungsperiode heranzuziehen sind. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, während einer laufenden Abrechnungsperiode eine Abrechnung für eine oder ggf. mehrere Nutzungsobjekte (Wohnungen) zu erstellen.
Selbstverständlich wird bei einem Nutzerwechsel nur jener Zeitraum verrechnet, während welchem Sie als Nutzer fungierten – dies ist in der Regel bis zum Ende des Miet- oder Eigentumsverhältnisses.
Um eine genaue Kostentrennung durchführen zu können, empfehlen wir Ihnen bei Wohnungsübergabe eine Ablesung der Zählerstände durchzuführen bzw. unser Unternehmen damit zu beauftragen. Falls wir die kostenpflichtige Zwischenablesung durchführen sollen, ersuchen Sie, unsere Abteilung Termindisposition zu kontaktieren. Diese wird mit Ihnen gerne einen Termin für eine Zwischenablesung bei Nutzerwechsel vereinbaren. Gerne können wir Ihnen Formulare für eine Selbstablesung bei Nutzerwechsel per Post oder E-Mail zusenden. Dieses steht auch hier zum Download bereit.
Weiters ersuchen wir Sie, uns im Falle eines Nutzerwechsels unbedingt Ihre Nachsendeadresse bzw. Ihre neue Postadresse bekannt zu geben, damit wir Ihnen die Heizkostenabrechnung problemlos übermitteln können.
Grundsätzlich wird im Zuge der Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung auch Ihre monatliche Teilzahlung neu kalkuliert. Dabei werden folgende Komponenten berücksichtigt:
- bisheriger Verbrauch und Kosten je Nutzungsobjekt (Wohnung)
- Entwicklung des Verbrauches und der Kosten je
Nutzungsobjekt (Wohnung) in der Vergangenheit - bisheriger Verbrauch und Kosten des gesamten
Objektes - Entwicklung des Verbrauches und der Kosten des
gesamten Objektes in der Vergangenheit - sonstige wetterbedingte Unabwägbarkeiten
- bekannte bzw. abschätzbare Kostensteigerungen
Um Ihnen nach Ablauf einer Abrechnungsperiode eine „böse Überraschung“ in Form einer hohen Heizkosten-
Nachzahlung zu ersparen, werden von uns Ihre Akontierungen in der Regel so kalkuliert, dass – gleichbleibendes Nutzungsverhalten, durchschnittliche Energiepreissteigerungen sowie keine weiteren Unabwägbarkeiten vorausgesetzt – nach Möglichkeit mit keiner größeren Nachzahlung Ihrerseits zu rechnen sein sollte.
Da wir Ihr Heizverhalten anfangs noch nicht kennen, wird die monatliche Akontierung aufgrund der durchschnittlichen Kosten des Hauses kalkuliert. Hierbei werden auch umweltbedingte und meteorologische Einflüsse wie auch abschätzbare Energiepreissteigerungen berücksichtigt. Sollte Ihr Nutzungsobjekt (Wohnung) ein Guthaben aufweisen, werden wir Ihnen selbstverständlich innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehenen Frist den entsprechenden Betrag verzinst retournieren bzw. diesen zur Abdeckung der folgenden Monatsakontierungen verwenden. In einem derartigen Fall wird die Höhe Ihrer neuen Akontozahlungen unter Umständen entsprechend gesenkt. Wenn die Heizkostenabrechnung für Ihr Nutzungsobjekt (Wohnung) eine höhere Nachzahlung ergibt, werden wir Ihre neuen Akontozahlungen unter Umständen entsprechend anpassen.
Da unser Unternehmen für sämtliche Kosten in Vorlage tritt, müssen wir auf eine pünktliche Bezahlung der monatlichen Vorschreibungen bestehen. Wir bitten Sie deshalb höflichst, Ihre monatlichen Überweisungen derartig zu disponieren, dass Ihr Konto bei uns spätestens am 5. jedes Monats gedeckt ist. Dies hat den Grund, dass wir grundsätzlich immer in der dritten Kalenderwoche jedes Monats unsere Mahnungen abwickeln. Hierbei werden Kunden mit offenen Salden automatisch erfasst und gemahnt.
Das erste Mahnschreiben stellt aus organisatorischen und zeitlichen Gründen die einzige Zahlungserinnerung dar, die wir versenden.
Falls wir auf diese erste und einzige Zahlungserinnerung keine Reaktion erhalten, wird nach weiteren zwei bis drei Wochen automatisch eine Mahnklage erstellt und bei Gericht eingereicht. Schon allein um Ihnen und uns Mühen und Ärger, aber auch Kosten zu ersparen, ersuchen wir Sie deswegen um die pünktliche Einhaltung der monatlichen Zahlungstermine. Die einfachste und bequemste Methode für Sie besteht darin, uns einen Abbuchungsauftrag zu erteilen.