Fragen und Antworten zur Ablesung der Mess- und Verteilgeräte

In der Regel findet die Ablesung (Jahresablesung) bei Wohnhausanlagen, deren Gerätetechnik eine manuelle/optische Ablesung erfordert, einmal jährlich zu einem mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt statt.

In die Wohnung der Eigentümer/Mieter/Nutzer muss der Ablese-Techniker in der Regel aber nur bei Geräten, die noch nicht mit integrierter Funktechnologie ausgestattet sind.

Der genaue Termin der manuellen/optischen Ablesung wird den Bewohnern üblicherweise  mittels per Post zugestellter Messtechnik-Terminankündigungskarte mitgeteilt.

Es gibt aber auch Fälle, in denen kundenspezifisch gestaltete Terminankündigungskarten postalisch versendet werden, um die Jahresablesung anzukündigen.

Findet jedoch ein sogenannter „Nutzerwechsel“ aufgrund der Beendigung des Mietvertrags oder aufgrund des Wohnungsverkaufs in einer Wohnung statt, so kann auch eine weitere Ablesung – eine sogenannte „Zwischenablesung“ – erforderlich sein.

Weitere Informationen zu solch einer „Zwischenablesung“ finden Sie unter dem entsprechenden Stichwort.

Sofern die Ablesung von Messgeräten noch nicht per Funk, sondern manuell (visuell) erfolgt, lesen unsere Ablesetechniker innerhalb eines Gebäudes von unten nach oben, auf dem Stockwerk von links nach rechts und innerhalb der Wohnung ebenfalls von links nach rechts ab.

Diese Ordnung liegt darin begründet, dass die Messgeräte in der gleichen Reihenfolge montiert wurden

und in dieser Systematik auch die Ableseprotokolle aufgebaut sind. Der Ablesetechniker findet die Geräte so schnell auf und muss im Interesse einer zügigen Ablesung für alle Beteiligten nicht unnötig lange danach suchen.

Bei einem Wohnungswechsel in Wohnanlagen (die mit manuell/optisch abzulesenden Mess- und Verteilgeräten bestückt sind) aufgrund der Beendigung des Mietvertrags oder aufgrund des Verkaufes der Wohnung ist die Durchführung einer „Zwischenablesung“ auch per Selbstablesung der Heizkostenverteiler oder Wärmezähler sowie Wasserzähler möglich.

Es ist empfehlenswert, in solchen Wohnanlagen und in solchen Fällen eine gemeinsame Ablesung durch den ehemaligen und den neuen Wohnungsnutzer oder zusammen mit dem Hausbesitzer oder Verwalter als Zeugen (am besten bei der Wohnungsabnahme oder -übernahme) durchzuführen.

In Sonderfällen ist es in solchen Wohnanlagen auch möglich, auf entsprechende Voranmeldung hin eine kostenpflichtige „Zwischenablesung“ durch einen Messtechnik-Ablesetechniker anzufordern bzw. zu beauftragen.

Bei Anlagen, dank funkfähiger Zähler fernablesbar sind, sind solche Zwischenablesungen in der Regel nicht notwendig.

Bei derartigen fernablesbaren Wohnhausanlagen verfügen wir aufgrund der automatischen Übertragung der Verbrauchswerte der Verbrauchsmessgeräte per GPRS-Link in der Regel bereits über die erforderlichen Verbrauchs-Monatsendwerte bzw. die Verbrauchs-Monatsmittenwerte, die zur Abrechnung bzw. zur Trennung zwischen Vornutzer und Nachnutzer erforderlich sind.

Jahreshauptablesungen (in Wohnhausanlagen die manuell/optisch abgelesen werden) können aber vor allem bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern wegen des erforderlichen Wechsels der Messampullen und dem damit verbundenen Plomben-Tausch nur von den Mitarbeitern der Messtechnik-Unternehmensgruppe vorgenommen werden.

In Sonderfällen, nach wiederholtem Versäumen von Ableseterminen bzw. bei zeigerechter Voranmeldung (im Falle von Urlaubsreisen oder Auslandsaufenthalten) ist aber auch bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern eine Selbst-Ablesung der Verbrauchswerte möglich.

Den genauen Ablauf im Falle von wiederholtem Versäumen der manuellen/optischen Jahresablesetermine bzw. ein entsprechendes Formular und Informationsblätter dazu finden Sie in den Kuverts, die unsere Ablesetechniker bei Nichterreichen der Wohnungseigentümer/Wohnungsmieter/Wohnungsnutzer an der Wohnungstüre hinterlassen.

Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer geplanten Urlaubsreise oder einem Auslandsaufenthalt verhindert sind, den Ablesetermin wahrzunehmen, so dürfen wir Sie bitte ersuchen, mit der Messtechnik Unternehmensgruppe Kontakt aufzunehmen um ggf. bereits im Vorfeld eine Selbstablesung zu vereinbaren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund des notwendigen Tausches der Ampullen aber im nächsten Jahr unbedingt einen Ablesetermin wahrnehmen müssen.

In Wohnhausanlagen, die manuell / optisch abgelesen werden müssen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine „Zwischenablesung“ vorgenommen werden, um den Verbrauch zwischen vorigem und neuem Wohnungsnutzer aufzuteilen.

Dies ist im Falle eines Wohnungswechsels aufgrund einer Mietvertrags-Kündigung oder aufgrund des Verkaufes der Wohnung relevant.

Falls Sie eine Zwischenablesung wünschen, so gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:.

  • Zwischenablesung als Selbst-Ablesung (ggf. im Beisein des neuen Nutzers oder des Hausverwalters oder des Vermieters als Zeugen)

Es ist empfehlenswert, in solchen Wohnanlagen (die manuell/optisch abgelesen werden müssen) eine gemeinsame Ablesung durch den ehemaligen und den neuen Wohnungsnutzer oder zusammen mit dem Hausbesitzer oder Hausverwalter als Zeugen (am besten bei der Wohnungsabnahme oder bei der Wohnungsübernahme) durchzuführen.

  • Zwischenablesung durch Messtechnik-Ablesetechniker

In Sonderfällen ist es in solchen Wohnanlagen (die manuell/optisch abgelesen werden müssen) aber auch möglich, auf entsprechende Voranmeldung hin eine kostenpflichtige „Zwischenablesung“ durch einen Messtechnik-Ablesetechniker anzufordern bzw. zu beauftragen. In solchen Fällen kontaktieren Sie bitte unser Messtechnik Infocenter telefonisch oder per E-Mail.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir solche angeforderten bzw. beauftragten „Zwischenablesungen“ durch Messtechnik Ablesetechniker extra verrechnen und dem Auftraggeber separat in Rechnung stellen müssen. Wir dürfen Sie deshalb in solchen Fällen ersuchen, von unserem Messtechnik-Infocenter dafür zuerst ein Preisoffert anzufordern.

Alternativ zu einer solchen manuellen/visuellen „Zwischenablesung“ ist aber auch immer die rechnerische Kostenaufteilung nach Gradtagzahlen möglich. Liegen uns keine Verbrauchswerte vor, die im Zuge einer „Zwischenablesung“ ermittelt wurden, wird im Zuge der Abrechnung üblicherweise automatisch eine Aufteilung nach „Gradtagzahlen“ vorgenommen.

Die Gradtagzahl ist eine heiztechnische Kenngröße. Sie stellt den Zusammenhang zwischen der Außenlufttemperatur und der gewünschten Raumtemperatur dar. Die Gradtagzahl ist die Differenz zwischen der Raumtemperatur und der Tagesmitteltemperatur. Sie kann für verschiedene Zeiträume (Monate, Heizperiode etc.) aufsummiert werden. Mit der Gradtagzahl können Energieverbrauch und Heizkostenabrechnung überprüft werden.

Eine reibungslose manuelle/optische Ablesung von Heizkostenverteilern (elektronische Heizkostenverteiler wie auch Verdunstungs-Heizkostenverteiler) ist nur möglich, wenn alle Heizkörper zugänglich sind.

Die Messwerte verbauter Heizkörper werden üblicherweise geschätzt. Unsere Ablese-Techniker dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Möbel, Verkleidungen oder sonstige Gegenstände entfernen.

Wenn ein Heizkörper bzw. Radiator aber trotz eines Verbaus mit einem Heizkostenverteiler ausgestattet ist (und dieser abgelesen werden soll) dann dürfen wir Sie bitte ersuchen, die davor vorhandenen Verkleidungen oder sonstigen Gegenstände rechtzeitig vor dem Ablesetermin abzubauen bzw. zu entfernen, damit unsere Ablesetechniker die manuelle/optische Ablesung reibungslos durchführen können.

Eine reibungslose manuelle/optische Ablesung von Heizkostenverteilern (elektronische Heizkostenverteiler wie auch Verdunstungs-Heizkostenverteiler) ist nur möglich, wenn alle Heizkörper zugänglich sind.

Die Messwerte verbauter Heizkörper werden üblicherweise geschätzt. Unsere Ablese-Techniker dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Möbel, Verkleidungen oder sonstige Gegenstände entfernen.

Wenn ein Heizkörper bzw. Radiator aber trotz eines Verbaus mit einem Heizkostenverteiler ausgestattet ist (und dieser abgelesen werden soll) dann dürfen wir Sie bitte ersuchen, die davor vorhandenen Verkleidungen oder sonstigen Gegenstände rechtzeitig vor dem Ablesetermin abzubauen bzw. zu entfernen, damit unsere Ablesetechniker die manuelle/optische Ablesung reibungslos durchführen können.

Ob ein Ablese-Techniker der Messtechnik Unternehmensgruppe eine Wohnung jährlich zum Ablesen der Verbrauchswerte betreten muss, ist grundsätzlich abhängig von der Art der installierten Erfassungsgeräte. Je nach Gerätetechnologie bestehen die folgenden Möglichkeiten:

  • Lokale manuelle/optische Ablesung: Diese Methode ist erforderlich, wenn Verdunstungs-Heizkostenverteiler oder elektronische Heizkostenverteilgeräte ohne Funkmodul für die Verbrauchserfassung eingesetzt werden. Hier werden die Werte direkt am Gerät manuell/optisch abgelesen, wofür der Ableser die Wohnung betreten muss. Über den Ablesetermin werden die Bewohner rechtzeitig informiert (per Terminankündigungskarte, per Aushang am „schwarzen Brett oder wenn uns Kontaktdaten der Nutzer vorliegen auch per E-Mail und/oder SMS)
  • Zentrale Fern-Ablesung: Mittels drahtloser Funktechnologie oder per kabelbasierender M-Bus Technologie werden alle Ablesewerte der gesamten Liegenschaft an einer zentralen Stelle abgelesen bzw. direkt über einen auf Mobilfunk basierenden zentralen im Haus installierten GPRS-Link in gesammelter Form an die Messtechnik-Unternehmensgruppe übertragen. Die einzelnen Wohnungen müssen dabei nicht betreten werden. Diese Erfassungsmethode ist aber nur möglich, wenn ausschließlich Erfassungsgeräte auf Funkbasis oder Erfassungsgeräte die auf dem kabelgebundenen Fern-Auslesungssystem M-Bus basieren eingesetzt werden. 

Aufgrund eines sehr kurzfristigen Krankheitsfalls oder eines unvorhergesehenen Unfalls des verplanten Ablesetechnikers bzw. der verplanten Ablesetechnikerin kann es in sehr seltenen Fällen dazu kommen, dass Ablesetermine nicht stattfinden können. Wir versuchen zwar unter Einsatz von äußerster Flexibilität schnell einen Ersatz für den verplanten Ablesetechniker im kurzfristigen Krankheitsfall oder Unfallsfall zu finden aber manchmal ist dies aufgrund der drängenden Zeit und der fixen Terminpläne der anderen Kollegen leider nicht möglich.

Auf dem Aushang auf der Haus-Ankündigungstafel beziehungsweise der Terminankündigungskarte oder E-Mail, die Sie erhalten haben sind unsere Kontaktdaten und die Rufnummern unseres Messtechnik-Servicecenters vermerkt. Kontaktieren Sie uns bitte und erkundigen Sie sich nach der Ursache des Fernbleibens sowie nach einem neuen Termin. Unsere Kontaktdaten und Servicetelefonnummern finden Sie natürlich auch hier unter den Kontakten.

Sie können uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, dann geben Sie uns bitte unbedingt Ihre genaue Adresse, Ihre Wohnungsnummer, ggf. Ihre Messtechnik-Nutzernummer (diese finden Sie auf der Heizkostenabrechnung) und auch Ihre eigenen Kontaktdaten (Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse) an, damit wir Sie kurzfristig kontaktieren können.

Falls Sie den Termin lediglich versäumt haben, so finden Sie üblicherweise ein Kuvert unseres Messtechnik-Kundendienstes in Ihrem Briefkasten.

In diesem Fall dürfen wir Sie ersuchen, das Kuvert zu öffnen und entsprechend den Angaben zu verfahren, die Sie in dem Kuvert finden.

Die Messtechnik Unternehmensgruppe liest alle jene Mess- und Verteilgeräte in Wohnungen oder Geschäftslokalen ab, deren Ablesewerte für die Erstellung einer verbrauchsabhängigen Heizkosten- und ggf. auch Wasserkostenabrechnung benötigt werden. Das können grundsätzlich Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler oder aber auch Kältezähler und Gaszähler sein.

Die Beauftragung zu der Ablesung der Mess- und Verteilgeräte und die Beauftragung zu der Erstellung einer Abrechnung die auf den abgelesenen Verbrauchswerten basiert wurde uns von der zuständigen Hausverwaltung oder vom verantwortlichen Vermieter erteilt.

Die rechtliche Basis für Wohnhausanlagen mit mehr als 4 Nutzungseinheiten (in der Regel sind dies Wohnungen oder Geschäftslokale) stellt das österreichische Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) dar.

Dieses Gesetz schreibt die Installation von Mess- und Verteilgeräten, die zumindest jährliche Ablesung und die jährliche Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zwingend vor.

Als zweites Regelwerk für die Durchführung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung wird auch die österreichische Norm ÖNORM M 5930 herangezogen.

Für die technischen Anforderungen an die zu installierenden Mess- und Verteilgeräte gibt es eine Reihe von europäischen Normen (EN 834, EN 835, EN 1434 und etliche mehr) welchen die Mess- und Verteilgeräte zwingend entsprechen müssen um eingesetzt werden zu dürfen.

Weiters gibt es bezüglich der eingesetzten Mess- und Verteilgeräte sowie bezüglich der Ablesung und weiterer Dienstleistungs-Services im Zusammenhang mit der Verbrauchsmessung europäische Richtlinien, die zwischenzeitlich in österreichisches Recht überführt wurden wie beispielsweise das österreichische Energieeffizienzgesetz (EEffG). Dieses liefert konkrete gesetzliche Vorgaben zur Thematik der wohnungsweisen verbrauchsbasierenden Erfassung der Verbrauchsdaten und zur darauf basierenden wohnungsweisen verbrauchsbasierenden Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten.

Dies ist von den Messgeräten abhängig, die sich in Ihrer Wohnung befinden. Je nach eingesetzter Gerätetechnik gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Bei der lokalen manuellen/optischen jährlichen Ablesung werden die Werte direkt am Gerät abgelesen, deshalb ist in diesem Fall das Betreten der Wohnung durch einen Messtechnik Ablesetechniker notwendig. Den Termin für diese jährliche manuelle/optische Ablesung erfahren Sie auf jeden Fall rechtzeitig. Diese Information erfolgt, je nach Vereinbarung mit der zuständigen Hausverwaltung, üblicherweise per E-Mail oder Terminankündigungskarte an alle Wohnungsmieter/Wohnungsnutzer/Wohnungseigentümer oder fallweise auch per Aushang am schwarzen Brett.

Bei der zentralen Fern-Ablesung werden alle Verbrauchswerte der Mess- und Verteilgeräte in den einzelnen Wohnungen oder Geschäftslokalen an einer zentralen Stelle der Liegenschaft abgelesen. Hier ist also das Betreten der einzelnen Wohnungen durch unsere Ablese-Techniker nicht mehr notwendig. Die in den modernen elektronischen Mess- und Verteilgeräten integrierte drahtlose Funktechnologie bzw. die kabelbasierende M-Bus Technologie machen dies möglich.

Der bekannt gegebene Ablesetermin in Mehrfamilienhäusern mit Mess- und Verteilgeräten die manuell/optisch abgelesen werden müssen gilt immer für das gesamte Haus, denn es ist von großer Wichtigkeit alle Wohnungen am selben Tag abzulesen.

Können Sie diesen Termin nicht selbst wahrnehmen, dann sollten Sie bitte einem Nachbarn oder einer Person Ihres Vertrauens den Wohnungsschlüssel geben.

Falls der Ablesetechniker Sie zum Ablesetermin nicht antrifft, hinterlässt er in Ihrem Briefkasten ein Kuvert mit Informationen, auf welche Art und Weise weiter zu verfahren ist.

Bitte öffnen Sie das Kuvert und gehen Sie bitte vor, wie dies in den Informationsblättern angegeben ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unserer Ablese-Techniker die Wohnung aus rechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht betreten und auch keine Ablesung durchführen dürfen, wenn in der Wohnung nur minderjährige Kinder anwesend sind.

Es ist aber ausreichend, wenn zumindest ein Erwachsener (Freunde, Bekannte, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, Nachbar, Hausmeister etc.) während des Vorgangs der Ablesung in der Wohnung anwesend ist und die abgelesenen Werte anschließend auf dem Tablet-Computer des Messtechnik-Ablesetechnikers bestätigt und den ausgedruckten Ablese-Beleg übernimmt.

Die Messtechnik Unternehmensgruppe betreut jährlich hunderttausende Wohnungen in Österreich und führt basierend auf diese Ablesewerte auftragsgemäß die entsprechenden Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen sowie ggf. Kaltwasserabrechnungen durch.

Um die Ablesungen der Mess- und Verteilgeräte pünktlich durchzuführen, die Zeitspanne während der die Bewohner in den Wohnungen anwesend sein müssen auf eine Stunde zu begrenzen, die Kosten für die Kunden möglichst niedrig zu halten und darüber hinaus gehend auch noch außertourliche Nachtermine einhalten zu können, ist prinzipiell ein sehr straffer und ambitionierter Zeitplan erforderlich.

Weiters unterliegt die Messtechnik Unternehmensgruppe einer gesetzlichen Frist, bis zu welcher die Abrechnung fertiggestellt sein muss. Der logistische Aufwand dafür ist dementsprechend groß und deshalb ist es unumgänglich, dass sich die Messtechnik Unternehmensgruppe die Terminplanung vorbehält.

Prinzipiell besteht in begründeten gewissen Sonderfällen aber auch die Möglichkeit, dass Sie einen gesonderten individuellen Ablesetermin vereinbaren.

Bitte haben Sie in diesem Fall aber Verständnis dafür, dass solche Individualtermine sehr organisations- und arbeitsintensiv und daher zwingend kostenpflichtig sind und dass diese dem Beauftragenden direkt in Rechnung gestellt werden müssen. Wir dürfen Sie deshalb höflich ersuchen vor etwaigen diesbezüglichen Beauftragungen von Individualterminen ein Preisoffert bei unserem Messtechnik Infocenter dafür anzufordern.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie die komplette volle angegebene Stunde (zum Beispiel von 15 Uhr bis 16 Uhr) in ihrer Wohnung anwesend sein müssen.

Aufgrund der leider auftretenden Unabwägbarkeiten und unvorhergesehenen Vorkommnisse, mit denen unsere Ablesetechniker während des Ablese-Vorgangs im Haus mit Ihren Nachbarn konfrontiert sind, verschiebt sich auch der beste Zeitplan zwangsläufig in der einen oder anderen Form.

Es ist deshalb möglich, dass unser Ablesetechniker bereits kurz nach Beginn des Zeitfensters an ihrer Türe klingelt – es ist aber auch möglich und auch vollkommen legitim, dass er dies erst kurz vor Ablauf des angegebenen Zeitfensters tut.

Deshalb dürfen wir Sie bitte ersuchen dafür zu sorgen, dass Sie oder eine von Ihnen beauftragte andere volljährige Person die komplette und volle Dauer des angegebenen Zeitfensters in der Wohnung anwesend ist.

Für die große Menge an Ablesungen, die die Messtechnik Unternehmensgruppe jährlich durchzuführen hat, beschäftigen wir eine große Zahl an Mitarbeitern, die ausschließlich mit Ablesungen beschäftigt sind.

Die nachträgliche Ablesung einer Wohnung, bei der ein Nutzer in seiner Wohnung nicht angetroffen wurde, verursacht fast denselben logistischen Aufwand in der Messtechnik-Terminplanungsabteilung, wie die Ablesung der gesamten Wohnanlage.

Bitte haben Sie aus diesem Grund Verständnis dafür, dass deshalb Individual- bzw. Nachtermine prinzipiell kostenpflichtig sind. Wir dürfen Ihnen deshalb generell höflich empfehlen, zum vorgegebenen Ablesetermin anwesend zu sein um die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sowie die damit verbundenen unnötigen Kosten zu vermeiden.

Durch Umrüstung auf ein Messtechnik Funksystem oder ein Messtechnik Fernablesesystem auf M-Bus Basis entfällt für die Nutzer die Notwendigkeit bei der Ablesung anwesend zu sein. Hier werden die Werte dann per Funk oder per M-Bus übertragen. Das Betreten der Wohnung und die Anwesenheit des Wohnungsnutzers sind dann nicht mehr erforderlich.

Der Ablesetechniker bzw. die Ablesetechnikerin geht nach der Regel „von unten nach oben und von links nach rechts“ vor. Falls es keine anderen Hausbewohner / Hausbewohnerinnen beeinträchtigt und es der Zeitplan zulässt, wird unser Ablesetechniker bzw. unsere Ablesetechnikerin Ihrem Wunsch in der Regel entsprechen, wenn Sie Ihn im Haus darauf ansprechen.

Wenn Sie ihren Ablesetermin verpasst haben, finden Sie in der Regel in Ihrem Briefkasten ein „Ablesetermin verpasst“-Kuvert. Bitte öffnen Sie dieses und gehen Sie bitte so vor, wie dies in den Informationsblättern angegeben ist.

Wenn Sie kein Kuvert in Ihrem Briefkasten finden können, so kontaktieren Sie bitte unser Messtechnik-Infocenter und lassen Sie sich erklären, welche Möglichkeiten in diesem Fall bestehen. Die Kontaktdaten unseres Messtechnik Infocenters finden Sie hier.

Bei den modernen elektronischen Messgeräten der Messtechnik Unternehmensgruppe sorgt die Stichtagsablesung für einen einheitlichen Ablesezeitpunkt im ganzen Gebäude.

Zu einem fest definierten Datum (z. B. dem 31.12. jeden Jahres) schreiben alle Messgeräte den aktuellen Zählerstand in einen Vorjahresspeicher und beginnen mit einer neuen Zählung für das nächste Abrechnungsjahr. Per Ablesen oder per Auslesen des „Stichtagswertes“ kann der Verbrauchswert zu einem bestimmten Datum auch noch Wochen oder Monate später exakt festgestellt werden.

Tablet-Ablesung steht bei der Messtechnik Unternehmensgruppe für die elektronische Erfassung der Verbrauchswerte der Mess- und Verteilgeräte mit einem mobilen Tabletcomputer bzw. einer speziell entwickelten Messtechnik-Ablese-App.

Unsere Ablesetechniker sind alle mit mobilen Tablet-Computern mit einer entsprechenden Messtechnik-App ausgestattet, in welche die abgelesenen Verbrauchwerte bei einer manuellen/optischen Ablesung sofort eingegeben werden.

In der Messtechnik-App werden die eigegebenen Ablesewerte sofort plausibilisiert und bei einem etwaigen Zahlensturz der bezüglich der Größenordnung nicht mehr plausibel ist erscheint auf dem Tablet umgehend eine Warnung.

Dasselbe gilt, wenn bei der Eingabe von Ablesewerten von Verdunstungs-Heizkostenverteilern die Werte der Millimeter-Skala und die Werte der Produktenskala nicht zusammenpassen – auch hier erscheint auf dem Tablet des Ablesetechnikers sofort eine Warnung und er kann seine Ablesung noch einmal überprüfen.

Das innovative und moderne Tablet-Ablesesystem der Messtechnik Unternehmensgruppe unterscheidet sich von den Systemen, die von anderen Messdienstleistern verwendet werden, auch vor allem dadurch, dass unsere Ablesetechniker nach der erfolgten Ablesung und der Bestätigung der Ablesewerte durch die Wohnungsnutzer per Unterschrift mit ihrem mobilen Belegdrucker für den Kunden sofort vor Ort einen Ablesebeleg in Papierform erstellen.

Somit verfügen die Wohnungsnutzer – gleich wie früher in den Zeiten, als noch Papierformulare mit Durchschreibepapier verwendet wurden – über einen Ablesebeleg in Papierform der als Bestätigung daheim abgelegt werden und bei dem die Richtigkeit der Ablesewerte bei Erhalt der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung durch den Kunden nochmals selbst geprüft werden kann.

Die Erfassung der Ablesedaten per Tablet-Ablesung ist sicherer und genauer und vermeidet mögliche Fehlerquellen im Vergleich zum konventionellen Ablesen per Papierformular. So werden die Ablesewerte, die von unseren Messtechnik Ablesetechnikern in die Messtechnik-App eingegeben werden, sofort plausibilisiert und bei etwaigen Abweichungen erscheint sofort eine Warnung.

Grundsätzlich ja, da die Erfassungsgeräte die aktuellen Werte anzeigen. Die Richtigkeit der vom Bewohner abgelesenen Daten kann jedoch nicht gewährleistet werden. In der Regel ist es für „Laien“ aber oftmals schwierig, den exakten Flüssigkeitsstand (bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern) oder die richtige Displayanzeige in der richtigen Menüschleife (bei elektronischen Mess- und Verteilgeräten) zu bestimmen bzw. zu finden.

Am einfachsten ist es, wenn der Bewohner den Ablese-Techniker während des Ablese-Vorgangs begleitet und sich die Ablesewerte dabei notiert. Sie können sich als Bewohner ggf. auch vom Ablesetechniker den Stand des Messröhrchens zeigen lassen. Im Falle von elektronischen Heizkostenverteilern oder elektronischen Wärmezählern können Sie sich als Bewohner ebenfalls den Verbrauchs-Stand am Display vom Ablesetechniker zeigen lassen. So können Ablesedifferenzen und mögliche spätere Irritationen vermieden werden.

Leider ist es nicht möglich, von den abgelesenen Verbrauchswerten gleich auf die Höhe der Heizkosten zu schließen, denn es handelt sich beim Prinzip der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nach dem österreichischen Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) um ein komplexes Kosten-Verteilverfahren.

Dies bedeutet, dass die Kosten pro gemessener Einheit (bei Heizkostenverteilern, bei Wohnungs-Wärmezählern sowie auch bei Wohnungs-Wasserzählern) sich erst dann ergeben, wenn die gesammelten und akkumulierten Heiz- und Wasserkosten für die gesamte Abrechnungsperiode für die gesamte Mehrfamilienwohnhaus-Anlage bekannt sind. Dies ist in der Regel erst bei der Durchführung der Abrechnung der Fall (nach Ablauf der Abrechnungsperiode die in der Regel ein Jahr beträgt)

Auch wenn Wohnungs-Wasserzähler und Wohnungs-Wärmezähler physikalische Messgrößen anzeigen könne diese aufgrund des Kosten-Verteilverfahrens des österreichischen Heizkostenabrechnungsgesetzes (HeizKG) nicht einfach in Kosten umgerechnet werden.

Da die Energieversorger (Fernwärme, Gas, Strom etc.) und auch die Wasserversorger, welche die gesamte Mehrfamilienwohnhaus-Anlage versorgen, nur volatile Preismodelle bzw. nur zeitlich begrenzte Verträge mit einer gewissen Preisbindung anbieten und auch die Kosten für feste und flüssige Energieträger (Pellets, Öl, etc.) sich stets ändern, kann während der laufenden Abrechnungsperiode noch keine Auskunft darüber gegeben werden, wieviel eine Einheit am Heizkostenverteiler, am Wärmezähler oder am Wasserzähler kostet.