Fragen und Antworten zur Montage der Mess- und Verteilgeräte
Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: In den meisten Fällen werden von uns Terminkarten postalisch versendet, auf deren Rückseite Sie die Beschreibung der Montagetätigkeiten und den verplanten Termin finden. Diese Postkarten erhalten Sie per Post direkt in ihren Briefkasten in ihrem Mehrfamilienwohnhaus zugestellt.
In gewissen Fällen erfolgt aber eine Ankündigung des Montage-Terminplans am „schwarzen Brett“ der Wohnhausanlage.
Falls wir von Ihnen bereits über Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse oder eine Mobiltelefonnummer verfügen, senden wir zusätzlich auch noch eine Ankündigung per E-Mail oder SMS. Dies ist verständlicherweise aber nur der Fall, wenn wir bereits über die notwendigen Kontaktdaten verfügen.
Die Montage der Erfassungsgeräte dient im Falle von Heizkostenverteilern dazu, den tatsächlichen Heizenergieverbrauch an jedem Heizkörper exakt zu erfassen.
Im Falle der Montage von Wärmezählern dient die Montage des Geräts in der Regel dazu, den Wärme-Energieverbrauch der ganzen Wohnung zu erfassen.
Die Montage von Warm- und ev. auch von Kaltwasserzählern dient dazu, den Warmwasserverbrauch und den Kaltwasserverbrauch der betreffenden Wohnung zu erfassen.
Nur so können die entstandenen Heiz- und Warmwasserkosten bzw. Kaltwasserkosten verursachungsgerecht auf die einzelnen Bewohner verteilt werden. Dies stellt sicher, dass jeder Bewohner auch nur die Heiz- und Warmwasserkosten bzw. Kaltwasserkosten bezahlen muss, die er verursacht hat.
Erfahrungen zeigen, dass die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung das Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch schärft und so automatisch dafür sorgt, dass weniger Energie verbraucht wird. Somit ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nicht nur gerecht, sondern sorgt auch noch dafür, dass Heizkosten gespart bzw. die Heizkosten gesenkt werden. Das senkt in erster Linie die Kosten für die Wohnungseigentümer / Wohnungsmieter / Wohnungsnutzer und schützt in weiterer Folge auch die Umwelt.
Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise der Art des Heizkörpers oder dessen Höhe und Breite. In der Regel wird ein Heizkostenverteiler (elektronischer Heizkostenverteiler wie auch Verdunstungs-Heizkostenverteiler) jedoch bei 50 Prozent der Baulänge und 75 Prozent der Bauhöhe des Heizkörpers montiert. Diese Regel wurde für die elektronischen Heizkostenverteiler bzw. auch für die Verdunstungs-Heizkostenverteiler in den europäischen Normen EN 835 und EN 834 in dieser Form festgelegt.
In der Regel tauschen wir die Geräte aus, weil die Eichfrist bzw. Gerätelebensdauer abgelaufen ist. Es kann aber auch sein, dass Geräte wegen einer Funktionsstörung oder aufgrund eines elektronischen Bauteildefektes ausgetauscht werden müssen.
Ein weiterer Grund kann auch sein, dass der Vermieter bzw. die Hausverwaltung auf eine modernere Gerätetechnologie umstellen möchte und uns deshalb mit dem Tausch der Geräte beauftragt hat.
