Ablesetermin versäumt
Ablesungstermin versäumt
Wenn Sie ihren Ablesungstermin für die Heizungs- bzw. Wassermeßgeräte versäumt haben gibt es verschiedene Möglichkeiten der weiteren Vorgangsweise. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Varianten die in einem solchen Fall möglich sind. Weiters haben Sie die Möglichkeit uns mittels eines Internet-Formulars mitzuteilen welche Variante Sie wünschen.
a) Die Hochrechnung der Verbrauchswerte
Für das Verfahren der Hochrechnung werden die Verbrauchsdaten ihrer Wohnung in den letzten Jahren zur Berechnung ihres aktuellen Verbrauches herangezogen. Eine sogenannte Hochrechnung ist jedoch nur möglich wenn die Meßgeräte in ihrer Wohnung bereits mehrere Jahre hindurch abgelesen worden sind und nur die Ablesewerte dieses Jahres fehlen. In diesem Fall würden anlässlich der nächsten Ablesung die derzeit geschätzten Werte von den Ablesewerten in einem Jahr in Abzug gebracht werden, sodaß ihnen kein wie immer gearteter Nachteil entstehen würde. Falls es sich aber um die erste Ablesung der Meßeinrichtungen in ihrer Wohneinheit nach der Montage der Meßgeräte handelt oder aber falls Sie bereits im Vorjahr eingeschätzt (hochgerechnet) wurden ist es für uns unbedingt notwendig einen Nachtermin wahrzunehmen. Falls für ihre Wohneinheit unbedingt ein Nachtermin notwendig sein sollte so erhalten Sie von uns kurzfristig nach dem versäumten Ablesetermin eine entsprechende schriftliche Information. Wenn Sie wünschen daß der Verbrauch ihrer Wohnung auf Basis einer Hochrechnung bestimmt wird dürfen wir Sie ersuchen uns dies möglichst kurzfristig nach dem versäumten Ablesetermin schriftlich, telefonisch, per Email oder mittels des nachfolgenden Internet-Formulars mitzuteilen.
b) Ein gesonderter Nachtermin der durch Meßtechnik Personal durchgeführt wird.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit einen weiteren ersatzweisen Ablesetermin mit uns zu vereinbaren im Zuge dessen die Verbrauchsmeßgeräte in ihrer Wohnung durch einen Meßtechnik-Mitarbeiter abgelesen werden. Einem solchen Wunsch werden wir umgehend nachkommen. Wir dürfen Sie jedoch höflich bitten ihren Wunsch möglichst kurzfristig nach dem versäumten Ablesungstermin schriftlich, telefonisch, per Email oder mittels des nachfolgenden Internet-Formulars unserem Büro zuzuleiten da uns von unserem Auftraggeber fixe Termine für die Fertigstellung der Heizkosten-Abrechnungen vorgegeben wurden und wir ihr Objekt erst abrechnen können wenn entweder alle Nachtermine abgewickelt worden sind oder eben fehlende Ablesungen durch Hochrechnungen ersetzt wurden.
c) Selbstablesung der Verbrauchsmeßgeräte:
Bei Vorliegen von gewissen Bedingungen bzw. in speziellen Fällen ist es nach Versäumen des jährlichen Hauptablesungstermins auch möglich, daß der Wohnungsnutzer die Meßwerte per Selbstablesung ermittelt und dem Zentralbüro der Firma Meßtechnik / Abteilung Termindisposition zuleitet. Wenn Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen dürfen wir Sie ersuchen uns dies mittels des nachfolgenden Internet-Formulars mitzuteilen. Wir werden dann prüfen ob eine Selbstablesung in ihrem Fall möglich ist und Sie anschließend entsprechend informieren.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, daß sowohl gesonderte Nachtermine, Hochrechnungen sowie die Bearbeitung von Selbstablesungen mit Mehrkosten für unser Unternehmen verbunden sind die wir zumindest anteilig an Sie weiterverrechnen müssen.
Wenn Sie eine Hochrechnung, einen gesonderten Nachtermin (Durchführung durch Meßtechnik Personal) oder eine Selbstablesung wünschen so können Sie uns telefonisch, per Fax oder mittels des nachfolgenden Internet-Formulars kontaktieren:

