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Miete von Messgeräten

Für Messgeräte ist es erforderlich, daß sie hinsichtlich Aufbau, Funktionsweise, Genauigkeit und Wartungsfreundlichkeit jederzeit dem Stand der Technik entsprechen. Diesen Forderungen werden Messgeräte nur dann gerecht, wenn sie laufend gewartet, im Falle von eichfähigen Geräten periodisch nachgeeicht und immer dann durch neue bzw. verbesserte Messsysteme ersetzt werden, sobald der technische Fortschritt dies erfordert.

Diesem Anforderungsprofil entsprechen in der Regel nur Messgeräte, die seitens des Auftraggebers gemietet wurden. Dies deshalb, da käuflich erworbene Messgeräte zwar in der Regel zum Zeitpunkt des Erwerbes in allen Punkten den technischen Anforderungen entsprachen, sich diese im Zuge der Lebensdauer der Messgeräte durchaus jedoch verändern können. Das bedeutet, dass ein derartiges Messequipment zwar noch den seinerzeit an die Messgeräte gestellten Anforderungen entspricht, sich in der Zwischenzeit aber bereits bessere und genauere Geräte am Markt befinden, die nur deshalb nicht eingesetzt werden, weil eben die Lebensdauer der ursprünglichen Messgeräte noch nicht abgelaufen ist.

Im Falle der Miete von Messgeräten hat der Auftraggeber die Gewähr, dass nicht nur Geräte installiert werden, die zum Zeitpunkt des Auftragserhaltes allen technischen Anforderungen entsprechen, sondern diese Geräte werden auch während der gesamten Vertragsdauer laufend überprüft und gewartet. Bei einem Ausfall wird - von gewissen Ausnahmen abgesehen - unverzüglich ein neues Gerät kostenlos beigestellt, darüberhinaus werden alle der periodischen Nacheichung unterliegenden Messgeräte automatisch nachgeeicht und falls es sich dabei herausstellt, dass die Eichfehlergrenzen überschritten werden, kostenlos gegen neue geeichte Geräte ersetzt. Damit wird der Auftraggeber in die Lage versetzt, sämtliche Agenden im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Wartung und der allfällig erforderlichen Nacheichung auszulagern.