Betrieb und Wartung von Anlagen in der Wärmezentrale
Im Zuge des gegenständlichen Leistungspaketes wird durch unser Personal die Wärmezentrale während der Heizperiode betrieben, betreut und überwacht, wobei im wesentlichen die nachfolgenden Einzelleistungen erbracht werden:
- Inbetriebnahme am Beginn der Heizperiode bzw. nach Betriebstillständen
- Entlüftung am Beginn der Heizperiode bzw. nach Betriebstillständen
- Außerbetriebnahme am Ende der Heizperiode
- Einstellen und Verändern von Normalbetriebszeiten für den Heizbetrieb
- Einstellen und Verändern von Temperaturabsenkungen während der Nachtstunden
- Veränderung der Vorlauftemperatur bzw. der Heizkurve am Regler
- periodische Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Anlagenteile in der Wärmezentrale
- Veranlassung von Reparatur- und Wartungsarbeiten im Bereich der Wärmezentrale
- Kontrolle und Abnahme von Professionistenarbeiten anläßlich von Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Einlaß in die Wärmezentrale für Rauchfangkehrer sowie für Reparatur- und Wartungsdienste
- periodische Kontrolle des Wasserstandes in der Heizungsanlage
- periodisches Nachfüllen des Wassers in der Heizungsanlage
- Reparatur / Ersatzteildienst für Anlagen in der Wärmezentrale
Im Zuge der vorbeugenden Wartung von Wärmezentralen werden einmal jährlich die wesentlichsten Anlagenteile in der Wärmezentrale einer Kontrolle unterzogen, bei Gas- und Ölkesseln die notwendigen Rauchgasmessungen durchgeführt, sowie die Sicherheitseinrichtungen in der Wärmezentrale überprüft. Im konkreten handelt es sich um Wartungsarbeiten an den nachfolgenden Anlageteilen:
- Kesselanlage
- Brenner
- Gasleitungen
- Wärmetauscher/-umformer
- Pumpen
- Rohrleitungen im Bereich der Wärmezentrale
- Armaturen
- Regeleinrichtungen für die Heizungsanlage
- Elektrische Schalteinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen im Kesselhaus
Behebung von Störfällen
Die Behebung von Störfällen erfolgt entweder über Veranlassung des Service-Personals der Firma Meßtechnik oder über Anforderung der Eigentümer bzw. Mieter der Nutzungseinheiten sowohl im Bereich der Wärmezentrale wie auch in den einzelnen Nutzungseinheiten. Dabei werden unter der "Behebung von Störfällen" alle jenen manipulativen Maßnahmen entweder an den bestehenden Anlagen einer Wärmezentrale oder aber an den Strang- bzw. Heizkörperentlüftungen verstanden, die mit dem Ziel getätigt werden, einen einwandfreien Heizbetrieb und damit eine Erwärmung der einzelnen Nutzungseinheiten auf die entsprechende Normtemperatur sicherzustellen.
Die Durchführung von Störungsbehebungen erfolgen
täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr inkl. Sonn- und Feiertagen
durch eigenes Fachpersonal.
Voraussetzung für die Übernahme eines Vertrages zur Durchführung der vorgenannten Dienstleistungen durch unser Unternehmen ist die Vorlage eines Abnahmeprotokolls über die projekts- und normgerechte Ausführung der Wärmezentrale sowie aller darin befindlichen Anlagenteile.



