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Direktverrechnung Wärme/Wasser

System Direktverrechnung

Grundsätzlich ist die Form der Abwicklung beim System "Direktverrechnung" ident mit dem System der konventionellen Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung. Zusätzlich wird von uns noch der gesamte Geld- und Zahlungsverkehr für die Energielieferungen inklusive dem Inkasso bei den Wohnungseigentümern bzw. Mietern durchgeführt.

System Direktverrechnung - Durchführung des kompletten Zahlungs- und Inkassoverkehrs

Beim System "Direktverrechnung" wird der gesamte Zahlungs- und Geldverkehr inklusive dem Inkasso durch die Firma Meßtechnik GmbH & CoKG durchgeführt. Dabei werden die nachfolgenden Agenden wahrgenommen:

  • Übernahme aller, mit der Energieversorgung des Objektes verbundenen laufenden Zahlungen
    wie Einkauf der Primärenergie in fester, flüssiger oder gasförmiger Form bzw. von Fernwärme,
    Übernahme von Nebenkosten für Hilfsenergie sowie sonstigen Heizungs-Nebenkosten.
  • Ermittlung der laufenden monatlichen Vorauszahlungen je Wohneinheit, hergeleitet aus den
    vorhergegangenen Heizperioden sowie der generellen Kostenentwicklung.
  • Vorschreibung und Inkasso der monatlichen Vorauszahlungen an die Wohnungseigentümer bzw.
    Mieter inkl. der damit verbundenen Buchungsarbeit und dem Mahnwesen.
  • Verrechnung der Jahresheizkosten und Rückzahlung von Guthaben bzw. Inkasso von Nachzahlungen.

 

System Direktverrechnung - Durchführung der jährlichen Heizkosten-Abrechnungen

Auf der Grundlage der Ableseergebnisse an den Wärmemeßgeräten bzw. Warmwassermeßgeräten erfolgt in Akkordierung an den § 11 ff Heiz-KG die Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung nach Verbrauch. Dazu werden die während eines Jahres durch die Firma Meßtechnik GmbH & Co KG beglichenen Zahlungen für die Energielieferungen sowie die damit zusammenhängenden Nebenkosten herangezogen und die tatsächlichen Heiz- bzw. Warmwasserkosten je Wohnungseigentümer bzw. Mieter ermittelt. Durch die Gegenüberstellung von anteiligen Kosten und Vorauszahlungen ergeben sich Guthaben bzw. Nachzahlungen. Damit verbunden ist auch eine entsprechende Verbuchung der Guthaben bzw. Nachforderungen, sowie im letztgenannten Fall bei Zahlungsverzug das gesamte Mahnwesen.

Im Falle der sogenannten "Direktverrrechnung" übernehmen wir die gesamte Ausfallshaftung für nicht bezahlte Heizungs- bzw. Warmwasserkosten der Mieter bzw. Wohnungseigentümer, wobei wir uns im Rahmen eines Einzellieferungsvertrages mit den Mietern bzw. Wohnungseigentümern ausdrücklich die Möglichkeit der Unterbrechung der Wärmeversorgung und die Einbringung einer  Klage vorbehalten.

Die eigentliche Form der Heizkosten-Abrechnung nach Verbrauch entspricht der konventionellen Heizkosten-Abrechnung und umfaßt den nachfolgenden Umfang:

  • Eine eigene Heizkosten-Abrechnung je Abrechnungseinheit wie z.B. Wohneinheit, Geschäft, Büro
    u.ä.m. mit ausführlicher Information und Herleitung der entsprechenden Kosten sowie einer Erläuterung
    der Heizkosten-Abrechnung.
  • Ein Duplikat jeder wohnungsweisen Heizkosten-Abrechnung für die Hausverwaltung.
  • Eine Zusammenfassung der Heizkosten-Abrechnung je Objekt mit Sonderinformationen wie Angabe der
    spezifischen Kosten, energiewirtschaftliche Statistiken u.ä.m.