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Ablesung bzw. jährlicher Kundendienst an den Meßgeräten

Nach der erstmaligen Montage der Meßgeräte in einer Liegenschaft wiederholt sich in der Regel jährlich der Kundendienst an den Meßgeräten bzw. die jährliche Hauptablesung.

Die Hauptablesung  wird grundsätzlich durch geschulte und ausgewählte Meßtechnik-Mitarbeiter alljährlich nach rechtzeitiger vorheriger Terminbekanntgabe zum Ende des vorgegebenen Abrechnungszeitraumes durchgeführt. Jeder Wohnungsnutzer wird rechtzeitig schriftlich über den Ablesetermin informiert soferne ein Betreten jeder einzelnen Wohnung auf Grund der eingesetzten Verbrauchsmessgeräte notwendig ist. Die Terminbekanntgabe kann je nach Kundenwunsch entweder per Veröffentlichung an der Haus-Informationstafel oder aber mittels Zusendung einer Terminankündigungs-Postkarte erfolgen.

Zum Ablesetermin werden die Meßtechnik Heizkostenverteiler sowie die Wärme- und Wasserzähler präzise abgelesen. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip werden nach durchgeführter Ablesung neue Meßampullen eingesetzt und die Geräte werden neu verplombt.

Die aktuellen Verbrauchsstände der Meßgeräte bzw. Verteilgeräte werden mittels vorbereiteter Ablesungs- bzw. Kundendienstprotokolle dokumentiert. Jeder Wohnungsnutzer erhält zur eigenen Kontrolle grundsätzlich einen Durchschlag des Ableseprotokolles.

Im Rahmen der Ablesung werden alle Meßgeräte bzw. Verteilgeräte auch auf ihren Zustand, auf ihre Funktionsfähigkeit, auf eventuelle Beschädigungen und auf eine ordnungsgemäße Verplombung überprüft.

Bei Funksystemen bzw. M-Bus Systemen werden die Verbrauchsdaten aus der Zentraleinheit ausgelesen – die Anwesenheit der Wohnungsnutzer ist hierbei nicht erforderlich. Die Wohnungsnutzer haben jedoch auch bei Funksystemen oder M-Bus Systemen die Möglichkeit die ausgelesenen Verbrauchswerte auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt an den Meßgeräten bzw. Verteilgeräten selbst zu kontrollieren.

Außerhalb dieses jährlichen Zyklus führt Meßtechnik nach jeweiligem Bedarf auch Zwischenablesungen auf Grund von Nutzerwechseln durch.

Bevor die abgelesenen Verbrauchswerte zur Abrechnung verwendet werden durchlaufen diese stets eine zweimalige Überprüfung und eine automatische Plausibilitätskontrolle.

Meßtechnik bietet seinen Kunden grundsätzlich eine breite Palette an Ablesedienstleistungen. Prinzipiell kann das gesamte Spektrum von Meß- und Erfassungsgeräten abgelesen werden, also auch Fernwärme-, Gas- und Stromzähler.